Von der IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Möbel.
Ich biete Ihnen eine erste kostenlose Beratung. Finden Sie heraus, welche Möglichkeiten Sie haben.
f.huegel(a)fridolin-huegel.deBeim Verkauf eines Möbelstücks oder bei einer Anteilsauszahlung – z. B. einer Scheidung – benötigen Sie ein Wertgutachten. Ebenso in verschiedenen Lebenssituationen wie z. B. Erbschaft, Vermögensaufteilung, Zwangsversteigerung, Insolvenzverfahren etc.
Sie haben einen Schaden. Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder ein Totalschaden werden mit dem Schadensgutachten ermittelt.
Um Schäden bei Möbeln und Inneneinrichtungen zu beziffern – z. B. Brandschaden, Wasserschaden etc. – brauchen Sie ein Versicherungsgutachten. Die Schadensursache wird festgestellt, die Schadenshöhe ermittelt. Die Beauftragung erfolgt durch die Geschädigten und/oder durch die Versicherung.
Das Gericht beauftragt ein Gutachten. Im Beweisbeschluss stellt der Richter die Fragen, die für seine Entscheidung wichtig sind. In der Regel findet ein Ortstermin bei einer der Streitparteien statt. Danach wird das Gutachten erstellt und mündlich oder schriftlich vorgetragen.
Streitfragen und Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und der Gegenpartei – z. B. Sachmängel beim Kauf – klären Sie mit Hilfe eines verbindlichen Schiedsgutachten.
Überlassen Sie mir die Klärung und Sie vermeiden den Gang zum Gericht. Es entstehen nur Ihre eigenen Kosten und Sie sparen Zeit und Geld.
Von der IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Möbel. Seit 1991.